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Dossier bpb.de

Migrationspolitische Handlungsfelder der EU

Binnenmigration in der Europäischen Union

Marianne Haase / Jan C. Jugl
Inhalt
EU-Binnenmigration und Wanderungsmotive
Historische und rechtliche Grundlagen von EU-Binnenmigration
Maßnahmen, Barrieren und eine Richtlinie zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Dienstleistungsrichtlinie
EU-Binnenmigration und Wanderungsmotive

Was ist Binnenmigration?

Unter Binnenmigration wird die dauerhafte Wanderung von Menschen innerhalb der Grenzen eines
Monique, Puppenmacherin und Erzieherin aus Frankreich
Grossansicht des Bildes
Alzira, Puppenmacherin und Erzieherin aus Frankreich, lebt in Berlin. © Susanne Tessa Müller
festgelegten geographischen Raumes verstanden. EU-Binnenmigration äußert sich daher in Wanderungsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wobei Umzugsformen innerhalb einzelner Länder nicht berücksichtigt werden. Typische EU-Binnenmigrantinnen und -migranten sind zum Beispiel Erwerbstätige oder Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt zumindest vorübergehend in einen anderen EU-Staat verlegen. Binnenmigration als freier Personenverkehr ist ein Grundpfeiler des europäischen Binnenraums und dabei inzwischen sogar als ein Grundrecht der Unionsbürger durch Art. 40 der Grundrechtecharta sowie Art. 18 des EG-Vertrags verbrieft.

Für die EU-Binnenmigration gilt in allen Mitgliedstaaten der Grundsatz der Gleichberechtigung bei der Arbeitssuche und jener der Gleichbehandlung des Arbeitnehmers. Das heißt, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen wie Einheimische Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen dürfen. Für europäische Wanderarbeitnehmer gelten die gleichen Arbeitsbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer einschließlich steuerlicher und finanzieller Vergünstigungen.

Warum wird gewandert?

Die wichtigste Form der EU-Binnenmigration sind Arbeitskräftewanderungen. Die Motive für eine (Aus-)Wanderungsentscheidung in ein anderes Land unterscheidet man in sog. Push- und Pull-Faktoren, die im Wesentlichen aus wirtschaftlichen, demografischen und sozialen Bedingungen in den Herkunfts- und Zielstaaten bestehen. Pushfaktoren bezeichnen die in den Herkunftsstaaten liegenden Gründe, die Menschen dazu veranlassen, auszuwandern. Pull-Faktoren sind in den Zielländern zu verorten und lassen eine Immigration dorthin attraktiv erscheinen, wie z.B. hohe Einkommen bei hohen Beschäftigungschancen im Zielland. Push-Faktoren können schlechte Beschäftigungsmöglichkeiten und niedrige Löhne im Herkunftsland sein, und bei Flucht- und Asylmigration politische bzw. andere Formen von Verfolgung oder Bürgerkriege.

Durch den gemeinsamen Binnenmarkt ist mittlerweile ein Angleichungsprozess der Wirtschaftssysteme der europäischen Mitgliedstaaten feststellbar, der langfristig auch die Relation von Push- und Pullfaktoren verändert. Wirtschaftliche Ungleichgewichte sind (mit Ausnahme der neuen Mitgliedstaaten) inzwischen innerhalb einzelner EU-Länder höher als zwischen ihren Binnengrenzen. Aus diesem Grund wird eine durch höhere Einkommen motivierte Binnenmigration auf lange Sicht eine immer geringere Rolle spielen. Ändern könnte sich dies, wenn mit Ablauf der voraussichtlich noch bis zum Jahr 2011 (bzw. 2013) bestehenden Übergangsfristen die Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den mittel- bzw. osteuropäischen EU-Ländern in Kraft treten wird, da sich deren Wirtschaftssysteme bis dahin wahrscheinlich noch nicht an das Niveau der EU-15 angeglichen haben werden. Entsprechende Studien und zwischenzeitlich gesammelte Erfahrungen mit Migration aus den mittel- und osteuropäischen Staaten legen den Schluss nahe, dass auch nach Ablauf der in vielen EU-15-Staaten geltenden Übergangsregelungen nicht mit Massenzuwanderung zu rechnen sein wird. Nähere Informationen zum Thema Migration und Osterweiterung finden Sie im entsprechenden Kapitel dieses Dossiers.


27. Januar 2008


 
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